Ablauf & Kosten
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient unserem Kennenlernen und dem Besprechen Ihrer Anliegen und Ziele. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, einen ersten Eindruck zu meiner Person und Arbeitsweise zu erhalten. Für einen wirkungsvollen therapeutischen Prozess ist es wichtig, dass Sie sich bei mir wohl und sicher fühlen. Ich empfehle Ihnen, sich nach dem Erstgespräch Zeit zu nehmen, um zu entscheiden, ob Sie eine Behandlung bei mir in Anspruch nehmen möchten. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet €100,-. Es verpflichtet Sie keinesfalls dazu, weitere Gespräche zu vereinbaren oder wahrzunehmen.
Kosten & Absageregelung
Erstgespräch sowie jede weitere Therapieeinheit im Einzelsetting kosten €100,-. Eine Einheit umfasst 50 Minuten. Die gemeinsam vereinbarte Stunde ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin die Stunde abzusagen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das volle Honorar zu bezahlen.
Terminvereinbarung
Termine können telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular vereinbart werden.
Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, bitte ich Sie, eine Nachricht mit Name und Telefonnummer auf der Mobilbox zu hinterlassen oder mir eine SMS zu schreiben.
Kostenzuschuss
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11) ist es möglich, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenzuschuss für Psychotherapie oder klinisch-psychologische Behandlung zu stellen.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Versicherungsträger (Stand 01/2026): 33,70 € (ÖGK), 50,00 € (SVS), 50,20 € (BVAEB)
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin und Klinische Psychologin unterliege ich gemäß §37 Psychologengesetz sowie §15 Psychotherapiegesetz einer Verschwiegenheitspflicht.
Die Verschwiegenheitspflicht stellt eine essenzielle Grundlage meiner Arbeit dar. Sie ermöglicht es Ihnen, frei und offen in einem geschützten Rahmen über alles zu sprechen.